Coronavirus

COVID-19 Impfung - Informationen

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Ab 12.10.2020 gilt Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen

Ab Montag, 12. Oktober 2020, gilt im Kanton Bern eine Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Verordnung in Kraft gesetzt. Zudem gilt in Bars, Clubs und Restaurants eine Sitzpflicht und die Besucherzahl wird für Bars, Clubs, Diskotheken und Tanzlokale auf 300 gleichzeitig anwesende Gäste beschränkt.

Die Maskentragpflicht gilt in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen. Darunter fallen Geschäfte und Einkaufszentren, Poststellen, Museen, Theater, Bibliotheken, Verwaltungsgebäude, Gotteshäuser und religiöse Gemeinschaftsräume, Kinos und Bahnhöfe inkl. Perrons und Unterführungen. In Bars, Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen sowie in Restaurationsbetrieben dürfen die Gäste die Maske nur dann ablegen, wenn sie an einem Tisch sitzen.

Kinder sind bis zu ihrem 12. Geburtstag von der Maskentragpflicht befreit. Das gilt auch für Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können.

Keine Maskentragpflicht gilt in Kindertagesstätten. Dort soll das Tragen von Masken gemäss den erstellten Schutzkonzepten erfolgen, also in besonderen Situationen oder aufgrund der einzelnen örtlichen Begebenheiten.

Auch die Innenräume von öffentlichen und privaten Schulen, die der Aufsicht der Bildungs- und Kulturdirektion unterstehen, und die Innenräume der Hochschulen sind ausgenommen. Personen, die sich in diesen Schulen und Hochschulen aufhalten, müssen nicht generell eine Maske tragen. Es wird jedoch verlangt, dass sich diese Institutionen der epidemiologischen Lage sehr rasch anpassen.

In den Trainingsbereichen von Sport- und Fitnesseinrichtungen gilt die Maskentragpflicht nicht. In jenen Bereichen, in denen keine sportlichen Tätigkeiten ausgeübt werden, wie etwa in Empfangs-, Garderoben- und Verpflegungsbereichen, besteht hingegen eine Maskentragpflicht.

Ausgenommen von der Maskentragpflicht sind auch die Schalterhallen und Selbstbedienungszonen der Banken.


 

Schiesswesen / Schiesspflicht 2020

Auch das Schiesswesen ist von der ausserordentlichen Lage rund um das Coronavirus betroffen.

Gemäss Information des Amtes für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär vom 31.03.2020 haben die Verantwortlichen Organe in Absprache mit dem Schweizer Schiesssportverband am 20.03.2020 entschieden, die ausserdienstliche Schiesspflicht 2020 für die schiesspflichtigen Angehörigen der Armee zu sistieren.

Das Obligatorische Programm ("Obligatorisches") muss in diesem Jahr somit nicht zwingend geschossen werden. Eine freiwillige Teilnahme ist jedoch nach wie vor möglich. Folglich entfallen 2020 auch die Nachschiess- und Verbliebenenkurse.


 

Informationen des Gemeinderates vom 21.04.2020

Massnahmen rund um das Coronavirus

 


 

Empfehlungen - Entsorgung von Abfällen...

...aus der Selbstquarantäne und der Selbstisolation zu Hause

Merkblatt für Einwohner/innen

 


 

öffentliche Auflage von Akten (Baugesuche, Planungen, etc.)

 

Die Einsichtnahme von öffentlichen Auflageakten von Baugesuchen, Planungen, etc. ist gewährleistet, jedoch mit Voranmeldung per Telefon 032 333 11 61 oder Email info@jens.ch.

Hinweis: Die Einsprachefrist im Baubewilligungsverfahren beträgt 30 Tage. Sie beginnt mit der ersten Veröffentlichung bzw. mit der Zustellung der schriftlichen Mitteilung. Diese gesetzliche Frist kann nicht verlängert werden.

Besten Dank für die Kenntnisnahme.

GEMEINDEVERWALTUNG JENS

 


 

Massnahmen des Gemeinderates

 

Hier geht es zum Informationsschreiben des Gemeinderates vom 16.03.2020.

Nachtrag vom 17.03.2020 bezüglich Schliessung des Spielplatzes:

Bezüglich der Schliessung des Spielplatzes sind bereits Anregungen aus der Bevölkerung zurück gekommen. Der Gemeinderat nimmt dazu wie folgt Stellung:

Die Aussagen vom BAG sind bekannt. Ebenso liegen jedoch auch konträre Aussagen von Ärzten vor, welche die Schliessung von öffentlichen Spielplätzen empfehlen.

Der Spielplatz Jens wird rege frequentiert von Kindern – aber auch von Eltern, welche ihre Kinder begleiten. Und oftmals auch von auswärtigen Eltern und Kindern!

Wie Sie sicherlich auch bereits vernommen haben, liegt in der Nachbargemeinde Bellmund ein bestätigter Fall vor. Es ist dem Gemeinderat daher ein besonderes Anliegen, die Bevölkerung zu schützen. Er hält daher an seinem Entscheid, den Spielplatz zu schliessen, vorerst fest und ist überzeugt, dass sich in der Zwischenzeit andere Möglichkeiten in der Natur ergeben, damit sich die Kinder entsprechend bewegen und austoben können.

Vielen Dank für die Kenntnisnahme und das Verständnis.

GEMEINDERAT JENS

 


 

Schliessung der Schulen - weiteres Vorgehen

 

Vertreter der Gemeindebehörden und das Lehrerkollegium haben die Sachlage besprochen und das weitere Vorgehen beschlossen.
Die Eltern konnten bereits informiert werden.

Weitere Informationen werden laufend auf der Webseite der Schule Jens veröffentlicht.

Link zur Webseite: Schule Jens

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