Gestützt auf Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird hiermit bekannt gegeben, dass der Gemeinderat die Benützungsverordnung für den Vereinsraum Schulhaus Oberfeld in der Fassung vom September 2022 am 19.09.2022 genehmigt hat. Die Verordnung tritt am 01.11.2022 in Kraft.
2565 Jens, 24.10.2022
EINWOHNERGEMEINDE JENS
Gemeinderat
Link: Benützungsverordnung Vereinsraum / Benützungsgesuch / Belegungsplan