Menu

Benützungsverordnung Vereinsraum Schulhaus Obefeld

Gestützt auf Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird hiermit bekannt gegeben, dass der Gemeinderat die Benützungsverordnung für den Vereinsraum Schulhaus Oberfeld in der Fassung vom September 2022 am 19.09.2022 genehmigt hat. Die Verordnung tritt am 01.11.2022 in Kraft.

2565 Jens, 24.10.2022                

EINWOHNERGEMEINDE JENS
Gemeinderat

Link: Benützungsverordnung Vereinsraum / Benützungsgesuch / Belegungsplan

Zum Seitenanfang