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Lichtemissionen durch Advents- und Weihnachtsbeleuchtung

Weihnachtsbeleuchtungen werden oftmals als festlicher Brauch geschätzt. Die existierende Vielfalt und Verbreitung solcher Beleuchtungen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Übermässig und/oder verfrüht eingesetzt können Weihnachtsbeleuchtungen zum schleichenden Prozess der Lichtverschmutzung beitragen oder auch zu Belästigungen in der Nachbarschaft führen.

Grundsätzlich wird zum Schutz der Nachtruhe im Allgemeinen empfohlen, im Zeitraum zwischen 22.00 und 06.00 Uhr u.a. auf Garten- und Dekorbeleuchtungen sowie die Anstrahlung von Objekten zu verzichten. In Bezug auf die Advents- und Weihnachtsbeleuchtung wird empfohlen, diese in der Zeit vom 1. Advent bis zum Dreikönigstag jeweils ab Einbruch der Dämmerung bis am Folgetag um 01.00 Uhr zu betreiben.

Für die Einwohnergemeinde Jens existiert kein kommunaler Erlass oder ein Beleuchtungskonzept, worin allfällige verbindliche Vorgaben über die Dauer von eingeschalteten Beleuchtungen oder das Nachtruhefenster enthalten sind. Aus Artikel 31 des Ortspolizeireglemtes der Gemeinde Jens geht lediglich hervor, dass sich jedermann so zu verhalten hat, dass schädliche und lästige Umwelteinwirkungen vermieden werden. Die vorgenannten Zeiten gelten daher auch nur als Empfehlung.

EINWOHNERGEMEINDE JENS
Gemeinderat

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