Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist gemäss Kantonalem Gemeindegesetz das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger. Die ordentlichen Versammlungen finden zweimal jährlich im  anfangs Juni und Ende November in der Mehrzweckhalle Oberfeld statt. Die Einladung wird jeweils im Nidauer Anzeiger publiziert und es wird eine Botschaft mit Informationen zu den Geschäften in alle Haushaltungen unserer Gemeinde verteilt.

Die Versammlung wählt

  • den/die Präsident/in  (der Versammlung und des Gemeinderates in einer Person),
  • die Mitglieder des Gemeinderates,
  • die Mitglieder der ständigen Kommission gemäss Anhang I der Gemeindeverfassung und
  • das Rechnungsprüfungsorgan.

Die Versammlung beschliesst

  • die Annahme, Abänderung und Aufhebung der Gemeindeverfassung und der Reglemente,
  • das Budget, die Anlage der obligatorischen sowie den Satz der fakultativen Gemeindesteuern,
  • die Jahresrechnung,
  • einmalige, neue Ausgaben soweit Fr. 50'000.00 übersteigend.
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