Betreuungsgutscheine
Ab dem 01.08.2020 können bei der Gemeinde Jens Betreuungsgutscheine bezogen werden.
Voraussetzungen für den Erhalt von Betreuungsgutscheinen
- Ihre Kita oder Tagesfamilie hat einen Betreuungsplatz zugesichert und nimmt Betreuungsgutscheine entgegen.
- Das massgebende Familieneinkommen liegt unter Fr. 160'000.00.
- Sie haben einen Badarf nach familienergänzender Kinderbetreuung. Der Bedarf ist gegeben, wenn die Eltern erwerbstätig oder arbeitssuchend sind, eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung absolvieren oder aus gesundheitlichen Gründen auf familienergänzende Betreuung angewiesen sind.
- Bei alleinerziehnden Eltern von Vorschulkindern muss das Beschäftigungspensum mindestens 20%, bei Paaren 120% betragen. Bei Eltern von Kindern ab Eintritt in den Kindergarten muss das Pensum bei 40% respektive 140% liegen.
Mithilfe der Web-Applikation kiBon www.kiBon.ch kann der Anspruch auf einen Betreuungsgutschein geprüft und die Höhe des Gutscheins berechnet werden. Dazu können Sie das Gesuch ausfüllen, auch wenn Sie noch keinen Kita- oder Tagesfamilienplatz zugesichert haben.
Betreuungsgutschein beantragen
- Am Besten beantragen Sie den Betreuungsgutschein über das Online-Portal kiBon.
Das Ausfüllen ist übersichtlicher und geht dadurch schneller. Beim Online-Gesuch muss nur ein einziges Blatt (Freigabequittung) ausgedruckt und abgeschickt werden. - Für die Antragsstellung mittels Webapplikation kiBon benötigen Sie ein BE-Login. Wenn Sie für das Ausfüllen der Steuererklärung bereits ein BE-Login erstellt haben, können Sie die selben Zugangsdaten verwenden. Ansonsten können Sie direkt im kiBon ein BE-Login eröffnen.
Wichtige Kontaktdaten
- Für Auskünfte betreffend die Betreuungsgutscheine
Gemeindeverwaltung Jens, Hinterdorf 5, 2565 Jens
Telefon 032 333 11 61, Email
- Bei Problemen mit dem BE-Login?
Wenden Sie sich bitte direkt an die BE-Login Hotline unter der Nummer 031 633 60 03.